Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzelne Punkte kurz hervorgehoben

  • kostenfreie Erstbesprechung (max. eine Stunde) und Erstofferte (mit grobem Kostenrahmen)
  • Detail- und Variantenofferten sowie Budgetplanungen und Kosten externer Dienstleister kostenpflichtig
  • Reisekosten werden ab 15 Minuten pro Weg zu CHF 100 pro Stunde in Rechnung gestellt
  • Konkurrenzausschluss muss abgegolten werden (nur vor Auftragserteilung)
  • Offerten umfassen eine Korrekturrunde, sofern nicht anders vermerkt, zusätzliche Korrekturrunden werden in Rechnung gestellt
  • get public freut sich über jeweils zwei Belegexemplare
  • Rechnung in Papierform nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
  • Rechnungen Dritter werden in der Regel zu direkter Bezahlung an den Auftraggeber weitergeleitet (sofern in Offerte nicht anders vermerkt)
  • Akontorechnungen ab Auftragsvolumen von CHF 5000 (Bestandkunden CHF 10’000)

Hinweis: Obige Auflistung ist lediglich als Ergänzung zu den Allgemeinden Geschäftsbedingungen (AGB) zu verstehen und hat keinerlei rechtliche Wirkung.

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwi-schen «get public – Agentur für Kommunikation – Andreas Oppliger», nachfolgend «get public» oder «die Agentur» genannt, und dem Kunden, welcher die Dienste von «get public» in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.getpublic.ch/agb/ öffentlich einsehbar. Auf Verlangen können diese dem Kunden zusätzlich auf dem Postweg zugestellt werden.

Erstbesprechung und Erstofferte

Eine Erstbesprechung mit einer maximalen Dauer von einer Stunde ist in der Regel kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Ebenfalls kostenfrei ist die Erstofferte mit einem groben Kostenrahmen. Das Erstellen von Zweitofferten, Detail- sowie Variantenberechnungen sowie Budgetplanungen und Offerten externer Dienstleister wird in Rechnung gestellt.

Offerten

get public erstellt Offerten auf der Grundlage vom Kunde überlassenen Vorlagen, Manuskripte, Spezifizierungen, Daten oder ähnlichen. Muss get public Offerten aufgrund ungenauer, unvollständiger Angaben stellen, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen.

Offerten haben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, während maximal 60 Tagen Geltung. Eine Offerte wird für get public erst nach der Auftragsbestätigung des Kunden verbindlich.

Reisekosten

Im ausgewiesenen Honorar inbegriffen sind sämtliche Reisekosten unter 15 Minuten pro Weg ab und nach CH-6430 Schwyz. Für länger dauernde Reisen wird die dafür aufgewendete Zeit zu einem Stundenansatz von 100 Franken verrechnet, die ersten 15 Minuten bleiben kostenfrei.

Für die Ausführung des Auftrages notwendige Kost- und Logiekosten kommt der Kunde nach vorgängiger Information durch get public auf. Entsprechende Aufwände werden mit Belegen ausgewiesen.

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert hat.

Konkurrenzausschluss

get public informiert den Kunden vorgängig und während der Erbringung der vereinbarten Leistungen über bestehende Verträge für konkurrierende Produkte und Dienstleistungen, sofern diese auf der Website von get public nicht aufgeführt sind (www.getpublic.ch/kunden). Ein Konkurrenzausschluss muss vor Erteilung der Auftragsbestätigung schriftlich vorliegen und kann entsprechend abgegolten werden.

Leistungen Dritter

Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und haftet für die sorgfältige Auswahl und deren Instruktion (siehe Zusatz für die Zusammenarbeit mit Lieferanten). Für vom Kunden direkt erteilte Aufträge an Dritte übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Gegenüber Dritten handelt die Agentur stellvertretend für den Kunden und dessen Wünsche.

Arbeitsgrundsätze und Werberecht

get public hält sich an die ethischen Grundsätze folgender PR-Kodizes: ICCO Stockholm Charta, Athener Kodex und Kodex von Lissabon. Die Agentur befolgt des Weiteren die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation.

Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

get public verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, dessen Interessen sowie die der Agentur übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig und professionell zu erledigen und Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Die Agentur verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt get public bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird separat in Rechnung gestellt.

Termine

get public verpflichtet sich zur Einhaltung der bei Auftragsbeginn vereinbarten Termine. Sollte höhere Gewalt (z.B. Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse) eine Einhaltung des Zeitplans seitens get public verunmöglichen, bemüht sich die Agentur um eine bestmögliche Lösung, beispielsweise unter Einbezug externer Dienstleister.

Werden seitens des Auftraggebers vereinbarte Termine nicht eingehalten oder der Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht offeriert wurden, so behält sich get public das Recht vor, die weitere Ausführung des Auftrags auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um bestehende Aufträge anderer Kunden nicht zu gefährden.

Geistiges Eigentum

Alle von get public geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von get public – Agentur für Kommunikation. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens der Agentur.

Nutzungsrecht

Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nut-zung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von get public einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Claims, Slogans u.ä.) kann zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt werden, worüber der Kunde vorgängig informiert wird.

Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von get public hat eine Konventionalstrafe und die Abgeltung allfälliger weiterer Schäden zur Folge.

Datensicherheit

get public bietet Gewähr für die Sicherstellung und Verfügbarkeit aller erforderlichen Daten und Unterlagen mit folgenden Fristen:

  • Unterlagen und Originale wie Druckunterlagen, Zeichnungen, Negative, Skizzen, etc.: 1 Jahr
  • Enddaten, die zur direkten Produktion der Mittel dienen: 3 Jahre

get public ist berechtigt, Daten und Unter-lagen, die nicht mehr benutzt werden, zu vernichten. Von Daten, die der Agentur auf Datenträgern und Speichermedien geliefert werden, müssen beim Kunden Sicherheitskopien oder Doppel vorhanden sein. get public übernimmt keine Verantwortung für fehlerhaft oder unvollständig gelieferte Daten und lehnt für anfällig eintretende Datenverluste jegliche Haftung ab.

Korrekturrunde

Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Offerten von get public eine Korrekturrunde. Allfällige weitere, durch den Auftraggeber verursachte Korrekturrunden werden separat in Rechnung gestellt.

Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt get public keine Haftung.

Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

Belege

Von allen produzierten Arbeiten sind an get public zwei Belegexemplare zu überlassen. Der Agentur steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

Verrechnung

Offerte und Rechnung erfolgen in Schweizer Franken (CHF), zzgl. 7.70 % MWSt.

get public stellt Rechnungen digital per E-Mail als PDF aus. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt die Zustellung in Papierform per Post.

Rechnungen Dritter, die im Namen des Auftraggebers von der Agentur beauftragt worden sind, werden dem Auftraggeber zur direkten Bezahlung weitergeleitet, sofern deren Leistungen nicht in der Offerte von get public inkludiert waren.

Akontozahlungen

Das Ausstellen von Akontorechnungen erfolgt in der Regel bei Aufträgen von Neukunden ab einem Auftragsvolumen von CHF 5000, bei bestehenden Kunden ab einem Auftragsvolumen von CHF 10’000. Nach Erbringen von 50 Prozent der offerierten Leistungen werden 50 Prozent des offerierten Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

Die Details zu Akontozahlungen werden vor Auftragsbestätigung in der Offerte aufgeführt.

Rechnungserhalt und Verzugszinsen

Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungserhalt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Mahnspesen für die erste Mahnung betragen pauschal CHF 55.00 und für die zweite Mahnung CHF 75.00. Zusätzlich werden jeweils 5 % Verzugszinsen auf das Rechnungstotal ab Fälligkeitsdatum eingefordert. Danach wird ein Betreibungsverfahren angestrebt.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuernummer von get public lautet: CHE-416.867.656 MWST

Haftung

Die Haftung seitens get public beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Mängelrüge

Die von get public erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.

Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Kunde und get public unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Schwyz, Schweiz.

Schwyz, 1. August 2022

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